Legal Highs sind gefährliche Drogen und über Suchmaschinen, Foren und im Social Web leicht zu finden. Sie können bei einer Vielzahl von Onlineshops ohne Altersnachweis bestellt werden. Insbesondere Jugendliche werden offensiv zu Kauf und Konsum von Legal Highs animiert. In Kooperation mit BKA, dem Verein Basis e.V. und forensischen Toxikologen des Universitätsklinikums Freiburg hat jugendschutz.net die Vermarktungsstrategien untersucht, mit denen die gefährlichen Mischungen verharmlost, verherrlicht und Heranwachsenden zugänglich gemacht werden.
Legal Highs, die in ihrer Wirkung oft illegale Substanzen wie Cannabis, Ecstasy & Co. imitieren, werden bunt verpackt als "Kräuter-" oder "Räuchermischungen", "Düngerpillen" oder "Badesalze" online ohne jeglichen Jugendschutz angeboten
Die Räucher- bzw. Kräutermischungen enthalten synthetische Cannabinoide (z.T. mit stärkerer Wirkung als Cannabis), Badesalze Amphetamin- oder Ecstasy-ähnliche Wirkstoffe.
Die forensischen Toxikologen des Universitätsklinikums Freiburg haben von April 2015 bis März 2016 bei 51 verschiedenen Legal-High-Onlineshops stichprobenhaft bestellt und 471 gelieferte Produkte untersucht. 55 % der analysierten Produkte enthielten Stoffe, die unter das Betäubungsmittel-gesetz (BtMG) fallen, 73 % hoch potente psychoaktive Substanzen (Valin-Derivate), die schon mehrfach zu gefährli-chen Intoxikationen geführt haben.
Onlineshops für Legal Highs präsentieren sich äußerst jugendaffin, indem sie Produktnamen und Werbetexte stark auf jugendliche Lebenswelten beziehen: "Tanzen, Feiern, Rocken und einfach nur Spaß haben. Mit der Räuchermischung Goa Party kannst Du all das – und zwar so lange Du willst." Gezielt soll der Eindruck erweckt werden, dass das Leben durch den Konsum der Rauschmittel bereichert und erleichtert wird. Auch in den Userbewertungen zu den Produkten finden sich überwiegend positive Berichte über Wirkung und Rauschverlauf sowie Aufforderungen zum Konsum.
Obwohl die Shops in ihren AGBs betonen, nicht an Personen unter 18 Jahren zu verkaufen und die Produkte oft einen 18er-Button auf dem Cover haben, wird in keinem der recherchierten Shops ein Versand nur an volljährige Personen sichergestellt.
Viele Shop-Betreiber bewerben ihre Produkte als legal und versuchen den Eindruck zu vermitteln, dass es sich um unbedenkliche Produkte handelt. Sie operieren mit Schlagwörtern wie "Vertrauen", "100%ige Legalität" und "Erfahrung", damit sich Käufer in einem geschützten Umfeld wähnen. Auch die professionelle Aufmachung der Verpackungen soll den Anschein erwecken, die Produkte wären ungefährlich, gesundheitlich unbedenklich sowie von geprüfter und standardisierter Qualität.
Mit irreführenden Produktbezeichnungen wie Badesalz, Lufterfrischer oder Pflanzendünger und fehlenden Angaben der Inhaltsstoffe soll der Drogencharakter von Legal Highs verschleiert werden. Auch die Konsumform wird verheimlicht. Auf der Verpackung ist meist ein formaler Warnhinweis "nicht zum menschlichen Konsum" abgedruckt, obwohl die Produkte zu Rauschzwecken entwickelt und geraucht, geschluckt oder gesnieft werden sollen.
Online-Angebote, die unkontrollierten und exzessiven Drogenkonsum zum Inhalt haben, ohne negative physische und psychische Folgen des Risikoverhaltens zu thematisieren, beschreiben die Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als jugendschutzrelevant. Speziell zum Phänomen Legal Highs gibt es bisher aber kaum Bewertungskriterien bzw. jugendschutzrechtliche Entscheidungen. Eine Zuständigkeit des Jugendmedienschutzes ist gegeben, wenn Online-Angebote den Konsum bewerben, junge User gezielt ansprechen und Legal Highs ohne Altersprüfung zugänglich machen.
Als schwer jugendgefährdend wertet jugendschutz.net Angebote, die jugendliche User zum Kauf von Legal Highs animieren und sie zum Konsum drängen. Es handelt sich dabei um Shops, die die Drogen direkt zugänglich machen, zum Kauf auffordern und den Konsum verherrlichen. Die angebotenen Produkte werden durchweg als positiv und erstrebenswert dargestellt, erscheinen als Bereicherung und absolutes "Muss" für den sozialen Umgang.
Dies wird beispielsweise durch jugendaffine Ausgestaltung und Produktbeschreibungen sowie -bewertungen deutlich: "Wer sein Pokerface von Anfang an tragen und während des Spiels nicht verlieren will, der muss entspannt sein. […] Spiel auch Du eine Runde Black Jack und beginne damit, Dir eine Black Jack Räuchermischung zu bestellen".
Einfach jugendgefährdend bzw. mindestens entwicklungsbeeinträchtigend schätzt jugendschutz.net Angebote ein, die Legal Highs unkritisch und unreflektiert als Mittel zur Berauschung verharmlosen und einen ungefährlichen und gesundheitlich nicht schädlichen Konsum suggerieren. Dies erfolgt oft durch detaillierte Ausführungen zur Legalität: "Wie alle anderen von uns angebotenen Produkte, so ist auch diese Räuchermischung zu 100 Prozent legal." Oft wird der Anschein der Harmlosigkeit auch dadurch erweckt, dass User von durchweg positiven Erfahrungen berichten.
Das Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG) vom 21.11.2016 ist ein wichtiger Schritt. Es ist jedoch in der justiziellen Praxis bisher nur in wenigen Fällen relevant geworden; ob es alle rechtlichen Schlupflöcher stopfen kann, wird die Zukunft zeigen. Viele Betreiber von Onlineshops kündigten die Fortsetzung ihrer Umgehungsstrategien an.
Auch über ausländische Angebote und im Dark-Net werden weiterhin Legal Highs verbreitet.
Unerlässlich ist eine Zusammenarbeit von Medienaufsicht, Obersten Landesjugendbehörden sowie Strafverfolgung bei der Bekämpfung. Gemeinsam müssen Standards in der Bewertung geschaffen, Handlungsmöglichkeiten ausgelotet und konzertierte Aktionen gegen Legal-High-Onlineshops durchgeführt werden.
Auch Social-Web-Plattformen müssen für die Risiken sensibilisiert und aufgefordert werden, die Verharmlosung und Verherrlichung von Legal Highs in ihren Content Richtlinien auszuschließen.